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Die Verbandsversammlung

Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsteher.
Jedes Mitglied entsendet fünf Vertreter aus seinem Kommunalparlament in die Verbandsversammlung. Diese hat nach der Zweckverbandssatzung im Wesentlichen die Aufgaben, über die Haushaltssatzung und die Jahresrechnung zu beschließen, den Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter zu wählen sowie über Änderungen der Satzung des Zweckverbandes zu entscheiden.

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