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Der Verwaltungsrat

In den Verwaltungsrat entsenden die Mitgliedskreise den Landrat oder seinen Vertreter und drei Hauptverwaltungsbeamte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Stadt Krefeld den Oberbürgermeister oder seinen Vertreter, den für die Organisation zuständigen Beigeordneten und zwei weitere Mitarbeiter.

Der Verwaltungsrat hat die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorzuberaten und über alle Angelegenheiten, die weder zur Zuständigkeit der Verbandsversammlung noch zur Zuständigkeit des Verbandsvorstehers gehören, zu beschließen.

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