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Der Verwaltungsrat
In den Verwaltungsrat entsenden die Mitgliedskreise den Landrat oder seine Vertretung und drei Hauptverwaltungsbeamte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Stadt Krefeld den Oberbürgermeister oder seine Vertretung, den für die Organisation zuständigen Beigeordneten und zwei weitere Mitarbeitende.
Der Verwaltungsrat hat die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorzuberaten und über alle Angelegenheiten, die weder zur Zuständigkeit der Verbandsversammlung noch zur Zuständigkeit des Verbandsvorstehers gehören, zu beschließen.
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